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15.02.2008

Initiative gegen deutschfeindliche Äußerungen

BIW reichen Petition beim Deutschen Bundestag ein
 

Der Bundesvorstand der Wählervereinigung BÜRGER IN WUT hat eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, in der die strafrechtliche Verfolgung deutschfeindlicher Beschimpfungen gefordert wird. Zu diesem Zweck soll § 130 Absatz 1 Strafgesetzbuch erweitert werden. Die BÜRGER IN WUT wollen erreichen, daß der in dieser Norm geregelte Tatbestand der Volksverhetzung auch dann gegeben ist, wenn die Deutschen in ihrer Gesamtheit durch beleidigende Äußerungen diffamiert werden. Heute sind durch das Gesetz nur „Teile der Bevölkerung“ geschützt.

Dazu Jan Timke, Vorsitzender und Sprecher der BIW: „Nach den Beobachtungen von Polizei und Gerichten nehmen deutschfeindliche Äußerungen vor allem bei Übergriffen durch bestimmte Migrantengruppen zu. Beschimpfungen wie ‚Scheiß-Deutsche’, ‚Schweinefresser’ oder ‚deutschen Schlampen’ sind im Alltag leider immer häufiger zu hören. Der Justiz sind selbst bei übelsten Haßtiraden dieser Art die Hände gebunden. Denn die Deutschen in ihrer Gesamtheit sind nach herrschender Rechtsmeinung nicht ‚Teil der Bevölkerung’. Sie fallen somit nicht unter den Schutzbereich des Paragraphen 130 Strafgesetzbuch. Das muß sich ändern, soll der innere Friede in unserem Land nicht gefährdet werden.“

Die heutige Auslegung von § 130 Strafgesetzbuch ist für viele Bürger aufgrund des Wortlauts der Norm unverständlich. Denn der Begriff „Bevölkerung“ umfaßt semantisch alle Menschen, die in Deutschland leben. Dazu gehören Deutsche und Ausländer. Die Deutschen müßten demnach ebenfalls ein Teil der Bevölkerung sein. Diese eigentlich logische Schlußfolgerung wird aber von Rechtsprechung und Lehre nicht geteilt. Deshalb wollen die BÜRGER IN WUT mit ihrer Petition eine Konkretisierung der Strafvorschrift durch den Gesetzgeber und damit den Deutschen Bundestag erreichen.

Wir BÜRGER IN WUT meinen: Die pauschale Verunglimpfung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft ist in jedem Fall rassistisch, egal ob die Opfer Zuwanderer oder Deutsche sind. Hier darf auch der Gesetzgeber keine Unterschiede machen. Wer in Deutschland Haß gegen Ausländer schürt, der wird wegen Volksverhetzung bestraft. Und das ist auch gut so. Wer aber zum Haß gegen die deutsche Bevölkerung aufstachelt oder Deutsche generell beschimpft, der geht straffrei aus. Es kann nicht sein, daß die Menschenwürde von Deutschen in unserer Rechtsordnung einen geringeren Stellenwert hat ist als die anderer Bevölkerungsgruppen in Deutschland“, so Jan Timke.

Die Petition der BÜRGER IN WUT ist am 13. Februar 2008 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden. Sie kann unter dem nachfolgenden Link eingesehen und unterzeichnet werden:

Bundestag-Petition.


Die BIW fordern alle Bürger auf, ihre Petition gegen deutschfeindliche Äußerungen zu unterstützen.

Bis zum Abend des 14. Februar 2008, also nach nur einem Tag, hatten sich bereits knapp 750 Personen in die Unterschriftenliste eingetragen. Eine Mitunterzeichnung der Petition ist noch bis zum 26. März 2008 möglich.

Die enorme Resonanz auf unsere Eingabe, die sich auch in unzähligen Mails und Anrufen manifestiert, die uns in letzten Stunden erreicht haben, zeigt, daß wir BÜRGER IN WUT mit unserer Initiative den Nerv vieler Menschen in Deutschland getroffen haben“, so Jan Timke abschließend.

Pressemitteilung 06/2008


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