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23.02.2010

Ankara dringt auf Visafreiheit mit der EU

Türkei will freie Einreise seiner Bürger nach Europa
 

Ankara dringt auf Visafreiheit mit der EU

Türkei will freie Einreise seiner Bürger nach Europa

Die Türkei hat kürzlich ihre Forderung nach einer visafreien Einreise ihrer Bürger in die Europäische Union noch einmal bekräftigt.

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Die türkische Regierung verweist darauf, dass Serben, Mazedonier und Montenegriner bereits ohne Visum in die Europäische Union einreisen dürfen. Was Ankara übersieht: Brüssel hat die entsprechenden Abkommen mit diesen Staaten freiwillig geschlossen. Wie sinnvoll das war, steht auf einem anderen Blatt. Schweizer Medien berichten aktuell über eine massive Einreise mazedonischer Wirtschaftsflüchtlinge, nachdem auch die schweizerische Regierung dem Vorbild der EU folgend den Visumszwang für diese Länder aufgehoben hat. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Zuwanderungswelle vom Balkan auch nach Deutschland schwappt.

Fest steht: Aus den Vereinbarungen mit den südeuropäischen Staaten kann die Türkei keinen Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung ableiten, wie das die Regierung Erdogan tut. Die freie Einreise für türkische Staatsbürger nach EU-Europa wäre aber noch aus einem anderen Grund höchst problematisch: Ankara hat nämlich erst vor kurzem seinerseits die Visumpflicht mit den Nachbarstaaten Syrien, Libyen, Jordanien und dem Libanon aufgehoben.

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Würde Brüssel den Reiseverkehr mit der Türkei freigeben, könnte das kleinasiatische Land am Bosporus schnell zum Durchgangsland für illegale Einwanderer aus dem Nahen Osten in Richtung Europa werden. Das würde es auch terroristischen Elementen erleichtern, auf das Gebiet der EU einzusickern, was die Sicherheit der europäischen Staaten gefährdete. Sollte Ankara diese Gefahr gleichgültig sein, wäre das ein weiteres Argument gegen eine Aufnahme der Türkei in die Europäische Union.

Aber auch türkische Staatsbürger könnten die Visa-Freiheit mißbrauchen, um insbesondere nach Deutschland zu kommen und sich bei uns widerrechtlich niederzulassen. Das gilt vor allem für türkische Frauen, die zu ihren in der Bundesrepublik lebenden Ehegatten ziehen wollen. Seit September 2007 müssen Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die zwecks Zusammenführung mit ihren Ehepartnern in Deutschland einreisen wollen, regelmäßig Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die Durchfallquote von Türken ist bei diesem Test im Vergleich zu anderen Migrantengruppen überdurchschnittlich hoch. Deshalb ist die Zahl der Visaerteilungen an türkische Staatsbürger im Rahmen des Ehegattennachzugs in den letzten Jahren spürbar gesunken.

Würde die Visapflicht mit der Türkei generell aufgehoben, könnten Türken auch ohne vorherigen Sprachtest nach Deutschland einreisen und hier in die Illegalität abtauchen. Selbst wenn es den deutschen Behörden gelänge, diese Personen ausfindig zu machen, wäre ihre Ausweisung fraglich Dagegen steht der besondere Schutzes von Ehe und Familie aus Art 6 Grundgesetz. Die von Ankara geforderte Visafreiheit könnte also eine unkontrollierte Einwanderung türkischer Staatsbürger über die Hintertür zur Folge haben. Und die gilt es unbedingt zu verhindern. Auch deshalb muß die Visapflicht mit der Türkei in ihrer jetzigen Form bestehen bleiben.


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