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06.04.2010

Kommentar: Erdoğan und seine Forderungen nach türkischen Gymnasien

Gastkommentar von Dr. Thomas Tartsch
 

Kommentar: Erdoğan und seine Forderungen nach türkischen Gymnasien

Gastkommentar von Dr. Thomas Tartsch

Die Forderungen des türkischen Ministerpräsidenten Erdoğan nach türkischen Gymnasien und türkisch geprägter Ausbildung in Deutschland fügen sich nahtlos in eine Strategie der Einflussnahme und der Benutzung der Auslandstürken für religiös-politische Zwecke ein, um in den westlichen Ländern eine Re-Islamisierung der türkischen Community und die Festigung islamisch-nationalistischer Submilieus nach Maßgabe der AKP voranzutreiben. Schon im Februar 2010 waren unter Geheimhaltung tausende türkischstämmiger Politiker verschiedener westliche Länder nach Istanbul zu einem Treffen in einem Luxushotel eingeladen worden, wo Erdoğan sie zu mehr politischer Aktivität in ihrer neuen Heimat (gegen eine „Assimilierung“ der dort lebenden Auslandstürken) ermunterte. Rund 1500 Politiker folgten der Einladung, wobei türkischstämmige Politiker in Deutschland scharfe Kritik an der Veranstaltung übten. Aktuell wurde die Einrichtung eines „Präsidiums für Auslandstürken“ (Yurtdışı Türkler Başkanlığı) vom türkischen Parlament beschlossen, welche sich nicht nur um türkische Staatsbürger im Ausland, sondern auch um diejenigen kümmern soll, die die türkische Staatsbürgerschaft abgelegt haben.

Dabei zeigt sich die Zusammenarbeit zwischen der AKP und der von deutschen Sicherheitsbehörden als Organisation des „taktischen Islamismus“ eingestuften „Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş“ (IGMG) in Deutschland, als am 22.02.2010 der türkische Staatsminister Faruk Çelik die Zentrale der Millî Görüş besuchte. Begleitet wurde er dabei von dem Staatsminister a.D. Kürşad Tüzmen, dem Kölner Generalkonsul Mustafa Kemal Basa und den Beratern des türkischen Ministerpräsidenten, Ali Yüksel und Sadettin Kılıç.

Die nun erhobenen Forderungen des türkischen Ministerpräsidenten verdeutlichen die Forderungen nach Separation der Auslandstürken von den jeweiligen Gesellschaften und die Erhaltung der monogamen Staatsloyalität zur Türkei, was auch schon eine Aufgabe der Auslandsableger des „Präsidiums für Religionsangelegenheiten“ (Diyanet İşleri Başkanlığı) DIB wie die „Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion“ (Diyanet İşleri Türk İslam Birliği) DITIB darstellt. Das alles kennzeichnet die voranschreitende Islamisierung der Türkei, da sich der Kemalismus, der sich durch die Symbiose der Unterordnung der Religion unter dem Staat und der Außerkraftsetzung der rechtlichen Teile der Shari’a bis auf die religiösen Dimensionen Glaubensinhalte (Îtikâd) und Gottesdienst (Ibâda) in Form von Diyanet auszeichnet, seit 1950 auf dem Rückzug befindet. Insbesondere seit der Ministerpräsidentschaft von Turgut Özal Anfang der 1980er Jahre und Necmettin Erbakan (dem Begründer und geistigen Führer der Millî Görüş Bewegung) von Mitte 1996 bis Mitte 1997 wandelt sich die Türkei wieder zu einem islamischen Staat. Auch die als „gemäßigt islamistisch“ eingestufte AKP vermischt extremen Nationalismus und Religion zur Ausbildung einer starken „islamischen Identität“.

Dies vertritt ebenso Millî Görüş, die die Rolle des Islam im Alltagsleben hervorhebt und eine von Koran und Sunna getragene kulturelle Identität als positive Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens darstellt, wobei zu fragen ist, inwieweit solch eine diffus bleibende kulturell-religiöse Identität die Verfestigung islamischer Submilieus mit Geltung der gesamten Shari’a fördert, da man hier von einem eingeschränkten Integrationsverständnis ausgehen kann, welches an der Bewahrung der eigenen religiösen und kulturellen Identität unter Ablehnung konkreter integrativer Maßnahmen orientiert ist. Zusammenfassend sind die Forderungen des türkischen Ministerpräsidenten als desintegrativ einzustufen und abzulehnen, da sie eine Verlagerung des Bildungsauftrages in islamisch-nationalistisch geprägte Institutionen fördern und die bestehenden Problemlagen noch verschärfen würden.

Schon heute haben sich ganze Stadtteile wie Duisburg Marxloh oder Köln Kalk zu abschottenden parallelen Gebilden entwickelt, die sich in Analogie zur orientalischen Stadt im Rahmen einer mehrkernigen ethnisch-religiösen Segregation weiter differenzieren. Hier benötigt man nicht nur keinerlei deutsche Sprachkompetenz mehr, um das Alltagsleben zu bewältigen, sondern auch der öffentliche Raum wird durch die Geltung archaisch kultureller und rigider religiös determinierter Erwartungshaltungen gekennzeichnet, die durch soziale Kontrollmechanismen von der Familie über die Verwandtschaft bis zu den Moscheevereinen durchgesetzt werden. Die Lebensrealität, die sich etwa durch den steigenden Anteil von Geschäften mit Brautmoden und Kinderbekleidung äußert zeigt, in welchem Ausmaß das Leben dieser Menschen neben der Mehrheitsgesellschaft durch atavistische Normen- und Wertestrukturen bestimmt wird. Zurückgreifend auf das Beispiel der angesprochenen Geschäfte offenbart sich das Konzept der untergeordneten gesellschaftlichen Rolle der Frau in sich abschottenden Submilieus, welche in der bestehenden Teilung des gesellschaftlichen Lebens in eine öffentliche und private Sphäre gründet. Während der Mann das Recht des öffentlichen Agierens in der öffentlichen Sphäre besitzt, wo die Frau (wenn überhaupt) nur verschleiert und in inferiorer Stellung auftreten darf, wird sie selbst in die private Sphäre verweisen, was als natürlich gegebenen Differenz angesehen und mit kulturellen und religiösen Argumenten gerechtfertigt wird. Somit wird eine gradlinige Trennung aller gesellschaftlichen Lebensbereiche aufgrund der Rollenzuteilung mittels eines archaischen Geschlechterbildes vollzogen, wo das Mädchen oder die Frau nur eine Wertigkeit für den Heiratsmarkt besitzt, die sich in der Unverletzlichkeit des Hymens bis zur Hochzeitsnacht ausdrückt, womit ihr jegliche sexuelle Selbstbestimmung abgesprochen wird. Ein Verstoß gegen diese vormodernen Moralvorstellungen wie vorehelicher Sexualverkehr wird etwa im Fall traditionell eingestellter türkischer Familien oftmals als „günah“ (Sünde) angesehen, die die „Ehre“ der Familie befleckt und in letzter Konsequenz auch durch einen „Ehrenmord“ geahndet werden kann, um diese „Ehre“ wiederherzustellen. Die Rolle der Frau stellt damit eine Form von Minderwertigkeit dar, die sich etwa in der späteren Rolle als immer bereite, immer fügsame und immer verfügbare Samentoilette des Mannes fortsetzt, die der ständigen Kontrolle von Ehemann, Familie und Verwandtschaft unterliegt. Damit werden archaisch-religiöse und desintegrativ wirkende Strukturen konserviert und durch „Importbräute“ perpetuiert, da diese bruchlos in die bestehenden Gemeinschaften eingefügt werden.

Anstatt diesem Konzept der repressiven Geschlechtszuteilung als eine Strategie der Separation und Segregation von Muslimen von der Gesellschaft von einschlägig bekannten Organisationen immer mehr nachzugeben, welche sich etwa in den Forderungen nach der Zulassung des Kopftuches im öffentlichen Dienst, exklusiver Badezeiten für Muslima mit Burkini in öffentlichen Schwimmbädern, der Durchsetzung shari’atischer Normen im Schulalltag durch Handreichungen für Lehrer in Nordrhein-Westfalen und Berlin oder eben auch durch Forderungen nach exklusiven islamischen Schuleinrichtungen äußert, gilt es, die im Grundgesetz festgeschriebenen Grund- und Menschenrechte durchzusetzen, wie sie primär in den Artikel 1-3 festgeschrieben sind.

Alles andere führt nur zu weiterer Desintegration und letzten Endes zur Auflösung des gesellschaftlichen Gefüges durch Zerfall des Ganzen in seine Einzelteile, was Nietzsche als „atomistische Revolution“ bezeichnet hat.

Gastkommentar von Dr. Thomas Tartsch

Letzte Veröffentlichung: „Jihad as-sagir. Legitimation und Kampfdoktrinen: Ein Beitrag zum Zusammenhang zwischen Religion und religiös-rechtlich legitimierter Gewalt“, Datteln, 2009, ISBN: 978-3941147034


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