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06.04.2010
Kommentar: Erdoğan und seine Forderungen nach türkischen Gymnasien
Kommentar: Erdoğan und
seine Forderungen nach türkischen Gymnasien
Gastkommentar von Dr. Thomas Tartsch
Die Forderungen des türkischen Ministerpräsidenten Erdoğan nach
türkischen Gymnasien und türkisch geprägter Ausbildung in Deutschland
fügen sich nahtlos in eine Strategie der Einflussnahme und der Benutzung
der Auslandstürken für religiös-politische Zwecke ein, um in den
westlichen Ländern eine Re-Islamisierung der türkischen Community und
die Festigung islamisch-nationalistischer Submilieus nach Maßgabe der
AKP voranzutreiben. Schon im Februar 2010 waren unter Geheimhaltung
tausende türkischstämmiger Politiker verschiedener westliche Länder nach
Istanbul zu einem Treffen in einem Luxushotel eingeladen worden, wo
Erdoğan sie zu mehr politischer Aktivität in ihrer neuen Heimat (gegen
eine „Assimilierung“ der dort lebenden Auslandstürken) ermunterte. Rund
1500 Politiker folgten der Einladung, wobei türkischstämmige Politiker
in Deutschland scharfe Kritik an der Veranstaltung übten. Aktuell wurde
die Einrichtung eines „Präsidiums für Auslandstürken“ (Yurtdışı Türkler
Başkanlığı) vom türkischen Parlament beschlossen, welche sich nicht nur
um türkische Staatsbürger im Ausland, sondern auch um diejenigen kümmern
soll, die die türkische Staatsbürgerschaft abgelegt haben.
Dabei zeigt sich die Zusammenarbeit zwischen der AKP und der von
deutschen Sicherheitsbehörden als Organisation des „taktischen
Islamismus“ eingestuften „Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş“ (IGMG)
in Deutschland, als am 22.02.2010 der türkische Staatsminister Faruk
Çelik die Zentrale der Millî Görüş besuchte. Begleitet wurde er dabei
von dem Staatsminister a.D. Kürşad Tüzmen, dem Kölner Generalkonsul
Mustafa Kemal Basa und den Beratern des türkischen Ministerpräsidenten,
Ali Yüksel und Sadettin Kılıç.
Die nun erhobenen Forderungen des türkischen Ministerpräsidenten
verdeutlichen die Forderungen nach Separation der Auslandstürken von den
jeweiligen Gesellschaften und die Erhaltung der monogamen
Staatsloyalität zur Türkei, was auch schon eine Aufgabe der
Auslandsableger des „Präsidiums für Religionsangelegenheiten“ (Diyanet
İşleri Başkanlığı) DIB wie die „Türkisch Islamische Union der Anstalt
für Religion“ (Diyanet İşleri Türk İslam Birliği) DITIB darstellt. Das
alles kennzeichnet die voranschreitende Islamisierung der Türkei, da
sich der Kemalismus, der sich durch die Symbiose der Unterordnung der
Religion unter dem Staat und der Außerkraftsetzung der rechtlichen Teile
der Shari’a bis auf die religiösen Dimensionen Glaubensinhalte (Îtikâd)
und Gottesdienst (Ibâda) in Form von Diyanet auszeichnet, seit 1950 auf
dem Rückzug befindet. Insbesondere seit der Ministerpräsidentschaft von
Turgut Özal Anfang der 1980er Jahre und Necmettin Erbakan (dem
Begründer und geistigen Führer der Millî Görüş Bewegung) von Mitte 1996
bis Mitte 1997 wandelt sich die Türkei wieder zu einem islamischen
Staat. Auch die als „gemäßigt islamistisch“ eingestufte AKP vermischt
extremen Nationalismus und Religion zur Ausbildung einer starken
„islamischen Identität“.
Dies vertritt ebenso Millî Görüş, die die Rolle des Islam im
Alltagsleben hervorhebt und eine von Koran und Sunna getragene
kulturelle Identität als positive Bereicherung des gesellschaftlichen
Lebens darstellt, wobei zu fragen ist, inwieweit solch eine diffus
bleibende kulturell-religiöse Identität die Verfestigung islamischer
Submilieus mit Geltung der gesamten Shari’a fördert, da man hier von
einem eingeschränkten Integrationsverständnis ausgehen kann, welches an
der Bewahrung der eigenen religiösen und kulturellen Identität unter
Ablehnung konkreter integrativer Maßnahmen orientiert ist.
Zusammenfassend sind die Forderungen des türkischen Ministerpräsidenten
als desintegrativ einzustufen und abzulehnen, da sie eine Verlagerung
des Bildungsauftrages in islamisch-nationalistisch geprägte
Institutionen fördern und die bestehenden Problemlagen noch verschärfen
würden.
Schon heute haben sich ganze Stadtteile wie Duisburg Marxloh oder Köln
Kalk zu abschottenden parallelen Gebilden entwickelt, die sich in
Analogie zur orientalischen Stadt im Rahmen einer mehrkernigen
ethnisch-religiösen Segregation weiter differenzieren. Hier benötigt man
nicht nur keinerlei deutsche Sprachkompetenz mehr, um das Alltagsleben
zu bewältigen, sondern auch der öffentliche Raum wird durch die Geltung
archaisch kultureller und rigider religiös determinierter
Erwartungshaltungen gekennzeichnet, die durch soziale
Kontrollmechanismen von der Familie über die Verwandtschaft bis zu den
Moscheevereinen durchgesetzt werden. Die Lebensrealität, die sich etwa
durch den steigenden Anteil von Geschäften mit Brautmoden und
Kinderbekleidung äußert zeigt, in welchem Ausmaß das Leben dieser
Menschen neben der Mehrheitsgesellschaft durch atavistische Normen- und
Wertestrukturen bestimmt wird.
Zurückgreifend auf das Beispiel der angesprochenen Geschäfte offenbart
sich das Konzept der untergeordneten gesellschaftlichen Rolle der Frau
in sich abschottenden Submilieus, welche in der bestehenden Teilung des
gesellschaftlichen Lebens in eine öffentliche und private Sphäre
gründet. Während der Mann das Recht des öffentlichen Agierens in der
öffentlichen Sphäre besitzt, wo die Frau (wenn überhaupt) nur
verschleiert und in inferiorer Stellung auftreten darf, wird sie selbst
in die private Sphäre verweisen, was als natürlich gegebenen Differenz
angesehen und mit kulturellen und religiösen Argumenten gerechtfertigt
wird. Somit wird eine gradlinige Trennung aller gesellschaftlichen
Lebensbereiche aufgrund der Rollenzuteilung mittels eines archaischen
Geschlechterbildes vollzogen, wo das Mädchen oder die Frau nur eine
Wertigkeit für den Heiratsmarkt besitzt, die sich in der
Unverletzlichkeit des Hymens bis zur Hochzeitsnacht ausdrückt, womit ihr
jegliche sexuelle Selbstbestimmung abgesprochen wird. Ein Verstoß gegen
diese vormodernen Moralvorstellungen wie vorehelicher Sexualverkehr
wird etwa im Fall traditionell eingestellter türkischer Familien oftmals
als „günah“ (Sünde) angesehen, die die „Ehre“ der Familie befleckt und
in letzter Konsequenz auch durch einen „Ehrenmord“ geahndet werden kann,
um diese „Ehre“ wiederherzustellen. Die Rolle der Frau stellt damit
eine Form von Minderwertigkeit dar, die sich etwa in der späteren Rolle
als immer bereite, immer fügsame und immer verfügbare Samentoilette des
Mannes fortsetzt, die der ständigen Kontrolle von Ehemann, Familie und
Verwandtschaft unterliegt. Damit werden archaisch-religiöse und
desintegrativ wirkende Strukturen konserviert und durch „Importbräute“
perpetuiert, da diese bruchlos in die bestehenden Gemeinschaften
eingefügt werden.
Anstatt diesem Konzept der repressiven Geschlechtszuteilung als eine
Strategie der Separation und Segregation von Muslimen von der
Gesellschaft von einschlägig bekannten Organisationen immer mehr
nachzugeben, welche sich etwa in den Forderungen nach der Zulassung des
Kopftuches im öffentlichen Dienst, exklusiver Badezeiten für Muslima mit
Burkini in öffentlichen Schwimmbädern, der Durchsetzung shari’atischer
Normen im Schulalltag durch Handreichungen für Lehrer in
Nordrhein-Westfalen und Berlin oder eben auch durch Forderungen nach
exklusiven islamischen Schuleinrichtungen äußert, gilt es, die im
Grundgesetz festgeschriebenen Grund- und Menschenrechte durchzusetzen,
wie sie primär in den Artikel 1-3 festgeschrieben sind.
Alles andere führt nur zu weiterer Desintegration und letzten Endes zur
Auflösung des gesellschaftlichen Gefüges durch Zerfall des Ganzen in
seine Einzelteile, was Nietzsche als „atomistische Revolution“
bezeichnet hat.
Gastkommentar von Dr. Thomas Tartsch
Letzte Veröffentlichung:
„Jihad as-sagir. Legitimation und Kampfdoktrinen: Ein Beitrag zum
Zusammenhang zwischen Religion und religiös-rechtlich legitimierter
Gewalt“, Datteln, 2009, ISBN: 978-3941147034
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