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Nachfolgend ein Auszug aus dem europapolitischen Teil des BIW-Programms zum Thema EU-Beitritt der Türkei:

Die Kooperation innerhalb der EU findet ihr ideengeschichtliches Fundament im christlich-abendländischen Kulturerbe, in der Aufklärung und im Humanismus. Diese ideelle Basis wird von allen Mitgliedsstaaten der EU auch in Osteuropa geteilt. Sie ist deshalb Grundlage für eine auch in materieller Hinsicht solidarische Gemeinschaft der europäischen Völker und den für eine gemeinsame Politikgestaltung notwendigen Grundkonsens. Islamische Staaten teilen diesen historisch gewachsenen Wertekanon nicht und sind daher für eine Mitgliedschaft in der EU ungeeignet. Der BIW lehnt deshalb die Aufnahme der Türkei in die EU, die auch eine erhebliche finanzielle Belastung für die Union und eine starke Neuzuwanderung vor allem nach Deutschland mit sich bringen würde, jetzt und für die Zukunft kategorisch ab. Der BIW verurteilt die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei am 3. Oktober 2005 als eine historische Fehlentscheidung.

Anstelle einer Vollmitgliedschaft der Türkei befürworten wir einen Ausbau der seit dem 1.1.1996 bestehenden Zollunion, mit deren Errichtung die EU die Zusagen aus dem Assoziationsabkommen vom 12.09.1963 umgesetzt hat. Gleichzeitig sprechen wir uns für eine beschleunigte Realisierung der Euro-Mediterranen Freihandelszone unter Einbeziehung der Türkei aus. Eine Ausweitung des Abkommens von Schengen (Abschaffung von Grenzkontrollen) auf die Türkei oder die Öffnung der europäischen Beschäftigungsmärkte für türkische Arbeitnehmer lehnen wir dagegen auch langfristig ab. Darüber hinaus fordern wir die Aufhebung des Beschlusses 1/80 des EG-Türkei-Assoziationsrates, der türkischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen in Europa erweiterte Aufenthaltsrechte und einen verstärkten Abschiebeschutz gegenüber anderen Nicht-EU-Ausländern einräumt. Alle Versuche der USA, Druck auf die EU zugunsten einer Mitgliedschaft der Türkei in der Union auszuüben, sind als Einmischung in innereuropäische Angelegenheiten mit allem Nachdruck zurückzuweisen.

Für die Entscheidung über zukünftige Beitrittsgesuche hat der Grundsatz zu gelten, daß die räumliche Ausdehnung der EU als eine politische Einheit an den geographischen Grenzen des europäischen Kontinents endet. Nichteuropäische Staaten können wirtschaftlich im Rahmen von Assoziationsabkommen an die EU angebunden werden. Eine Beitrittsperspektive ist aber grundsätzlich auszuschließen.

Das vollständige Programm der BIW mit allen Forderungen zur Europa- und Ausländerpolitik finden Sie hier.

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